| Die
Prinzipien Der Gleichberechtigung |
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| 1. Die Firma verbietet
die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung,
des Geschlechtsausdruckes oder der geschlechtlichen
Identität als Teil der geschriebenen Arbeitnehmerregelungen.
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| 2. Die Firma wird die geschriebenen
Arbeitnehmerregelungen firmenweit verbreiten |
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| 3. Die Firma toleriert
unter keinen Umständen die Diskriminierung eines
jeglichen Arbeitnehmers basierend auf akuten oder vermuteten
Gesundheitszustand, -status, oder Behinderung. |
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| 4. Die Firma bietet Lebenspartnern
von Angestellten, unabhängig vom Familienstand,
sexuelle Orientierung, Geschlechtsausdruckes oder der
geschlechtlichen Identität, die gleichen Krankenversicherungs-
sowie andere Vorteile an. |
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| 5. Die Firma wird als Teil
des offiziellen Angestelltentrainings (Themen: Verschiedenheit
und Sensibilisierung) auch sexuelle Orientierung, Geschlechtsausdruck,
sowie die geschlechtliche Identität in Diskussionsform
aufnehmen. |
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| 6. Die Firma gewährt
allen Angestelltengruppen volle Gleichstellung, unabhängig
von der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen
Identität oder des Geschlechtsausdruckes. |
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| 7. Der Werbegrundsatz der
Firma wird auf negative Stereotypen, basierend auf sexuelle
Orientierung, geschechtliche Identität, sowie Geschlechtsausdruck
verzichten. |
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| 8. Die Firma wird keine
Werbung, keine Marketingaktion oder Promotion basierend
auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsausdruck, sowie
geschlechtliche Identität, diskriminieren. |
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| 9. Die Firma wird Verkäufe
ihrer Produkte oder Services, basierend auf sexuelle
Orientierung, Geschlechtsausdruck, sowie geschlechtliche
Identität nicht diskriminieren. |
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| 10. Die Firma wird Kontributionen
an Gruppen oder Organisationen auf der Basis der sexuellen
Orientierung, Geschlechtsausdruck, sowie geschlechtliche
Identität nicht verbieten. |